Rechtsprechung
ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anfechtung eines dreiseitigen Vertrags wegen arglistiger Täuschung - Reichweite der Unterrichtungspflicht über den Inhalt einer Übernahmevereinbarung zwischen Insolvenzverwalter und Übernehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines 3-seitigen Vertrags zwischen Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter und Beschäftigungsgesellschaft wegen arglistiger Täuschung; Reichweite der Unterrichtungspflicht über den Inhalt einer Übernahmevereinbarung zwischen Insolvenzverwalter und Übernehmer; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 2039
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04
Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag
Auszug aus ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07
Ein Schutz vor einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund gewährt § 613a BGB nicht (vgl. hierzu BAG 8 AZR 523/04). - BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87
Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …
Auszug aus ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07
Entscheidend ist danach, ob der Kläger im vorliegenden Fall nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicher Weise Aufklärung erwarten durfte (vgl. BGH NJW 1989, 763). - OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97
Gewährleistungsauschluß bei Gebrauchwagenkauf
Auszug aus ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07
Für den Beweis der Ursächlichkeit der Täuschung genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, "die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat" (BGH NJW 1995, 2362; OLG Köln VersR 2000, 246). - OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95
Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch; …
Auszug aus ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07
Allerdings ist eine Aufklärungspflicht immer dann gegeben, wenn zu Lasten einer Partei - hier der des Klägers - ein Informationsgefälle besteht (NJW-RR 1996, 724). - BGH, 27.04.1995 - VII ZR 218/94
Zulässigkeit einer selbständigen Anschlussberufung - Einordnung der selbständigen …
Auszug aus ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07
Für den Beweis der Ursächlichkeit der Täuschung genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, "die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat" (BGH NJW 1995, 2362; OLG Köln VersR 2000, 246).